Heizungstausch-Förderung bis zu 30 % für Ein-/Zweifamilienhaus

Was gefördert wird:

  • Gefördert wird der Austausch von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, Elektrospeicherofen) durch Nah- und Fernwärme. Ist der Anschluss daran aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, wird auch der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Stückholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert. 
  • Fehlende wirtschaftliche Zumutbarkeit wird so definiert, dass die Investitionskosten für Wärmepumpe oder Holzheizung zumindest 25 Prozent unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen.

Wie gefördert wird:

  • Die Förderung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschusses ausgezahlt. Die Förderungshöhe ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
  • Pro Standort kann nur ein Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung gefördert werden.
  • Die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten und Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind förderungsfähig.
  • Es ist kein Mindestalter der fossilen Bestandsheizung vorgeschrieben.
  • Boni sind für die Umsetzung einer thermischen Solaranlage oder einer Tiefenbohrung beziehungsweise einer Brunnenbohrung (nur für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen) möglich.
  • Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich

Förderhöhen für Private im Ein- oder Zweifamilienhaus:

Ersatz des fossilen Heizungssystems durchmaximale Förderung
klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme6.500 Euro
Wärmepumpe (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser)7.500 Euro
Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Stückgut)8.500 Euro
Zuschlagsmöglichkeiten 
Bonus Thermische Solaranlage+ 2.500 Euro
Bonus Tiefenbohrung beziehungsweise Brunnen (nur bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen)+ 5.000 Euro

„Sauber heizen für alle“

Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten somit 100 Prozent der Kosten gefördert 

Einpersonenhaushalt bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (12 Mal) 

Mehrpersonenhaushalt erhöht sich Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren

o  Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen

o  0,3 für jedes zusätzliche Kind

o  Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern netto
3.998 Euro

Kostenobergrenzen 2024 an Baupreisindex angepasst

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Technologie

Kostenobergrenze NEU

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Anschluss Fernwärme

28.243 Euro

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Pellet- oder Hackgutkessel

35.893 Euro

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Scheitholzkessel

29.816 Euro

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Luft/Wasser Wärmepumpe

25.383 Euro

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Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser
Wärmepumpe

37.252 Euro

 
 

Für Haushalte, deren Einkommen unter einem bestimmten Wert liegt, wird der Tausch eines fossilen Heizsystems gegen eine Holzzentralheizung, eine Wärmepumpe (GWP < 1.500) oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss mit 100 % der Kosten gefördert. Die maximal förderfähigen Kosten betragen, je nach neuer Heizung, 25.383 bis 37.252 Euro. Maximales monatliches Nettoeinkommen des Haushaltes (Kinder über 14 J. gelten als erwachsen):

Netto Einkommensgrenzen (12 Monate):

Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und E-Mobilität

Made in Europe“ Bonus für PV-Anlagen

Im Rahmen des 2. EAG-Fördercalls für PV-Anlagen wird ab dem 8.Oktober 2025 (Start 17:00 Uhr) erstmalig der „Made in Europe“ Bonus, der durch einen Zuschlag zum Investitionszuschuss für Förderwerber eine zusätzliche Unterstützung bietet, wirksam.

Auswirkungen des „Made in Europe“ Bonus auf die Förderhöhe

Für Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten (Photovoltaikmodule, Wechselrichter) mit europäischer Wertschöpfung (EWR und Schweiz) errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20%. Für Stromspeicher, die aus europäischer Wertschöpfung stammen, erhöht sich der Investitionszuschuss für den Stromspeicher auch um einen Zuschlag von 10%.

Die Höhe des Zuschlags wird nach den folgenden relevanten technischen Komponenten differenziert und beträgt je Komponente:

  • Photovoltaikmodule 10%
  • Wechselrichter 10%
  • Stromspeicher 10%

Mit unten angeführtem Link erhalten Sie weitere Informationen zum „Made in Europe“ Bonus bzw. werden die dabei gelisteten Produkte (in einer sogenannten eigenen „Whitelist“), ständig aktualisiert. 

Link: https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/made-in-europe-bonus/