„Sauber heizen für alle“

Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten somit 100 Prozent der Kosten gefördert 

Einpersonenhaushalt bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (12 Mal) 

Mehrpersonenhaushalt erhöht sich Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren

o  Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen

o  0,3 für jedes zusätzliche Kind

o  Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern netto
3.998 Euro

Kostenobergrenzen 2024 an Baupreisindex angepasst

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Technologie

Kostenobergrenze NEU

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Anschluss Fernwärme

28.243 Euro

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Pellet- oder Hackgutkessel

35.893 Euro

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Scheitholzkessel

29.816 Euro

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Luft/Wasser Wärmepumpe

25.383 Euro

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Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser
Wärmepumpe

37.252 Euro

 
 

Für Haushalte, deren Einkommen unter einem bestimmten Wert liegt, wird der Tausch eines fossilen Heizsystems gegen eine Holzzentralheizung, eine Wärmepumpe (GWP < 1.500) oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss mit 100 % der Kosten gefördert. Die maximal förderfähigen Kosten betragen, je nach neuer Heizung, 25.383 bis 37.252 Euro. Maximales monatliches Nettoeinkommen des Haushaltes (Kinder über 14 J. gelten als erwachsen):

Netto Einkommensgrenzen (12 Monate):

Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und E-Mobilität

Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Für den Bau von Photovoltaikanlagen bis 35 kWp und Zubehör (inkl. Stromspeicher) entfällt die Mehrwertsteuer.

EAG-Investitionszuschuss und Marktprämie (alterantiv zur Mehrwertsteuerbefreiung, z.b für Betriebe)

  • Maximale Förderung für die Errichtung von PV-Anlagen bis 1.000 kWp 285 Euro pro kWp bzw. 30%
  • Für gleichzeitige errichtete Stromspeicheranlagen 200 Euro pro kWh bzw. 30%
  • Alternativ für Anlagen > 10 kWp: Zuschlag pro verkaufter kWh Strom für 20 Jahre nach Bieterverfahren

Bundesförderung E-Mobilität (BMK und Fahrzeugimporteure gemeinsam, bis 31.03.2024)

  • Zuschuss je nach Fahrzeugart, wenn Ökostrom geladen wird 450 Euro bis 5000 Euro
  • E-Lade-Infrastruktur (intelligentes Ladekabel, Wallbox..) 600 Euro bis 1800 Euro

Weiter Bundesförderungen für Photovoltaik

  • Für Landwirtschaften: Förderungen „Energieautarke Bauernhöfe“ für PV-Anlagen, Stromspeicher, Notstrom
  • Weiter Förderungen: Energiegemeinschaften, Inselanlagen für Betriebe, Großspeicheranlagen

Förderbudget für 75 % Raus aus Öl und Gas ist aus!

Derzeit ist das Förderbudget für Heizungen ausgeschöpf!

Raus aus Öl und Gas– Heizungstausch ab 01.01.2024

Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser:

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
  • Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
  • Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro 
  • Weitere Zuschläge
    • 1200.- Euro Ersatz Gas-, durch Elektro Herd
    • 5000.- Euro Tiefenborhung Bohrbonus Erdsonde bei gleichzeitigem Einbau einer Wärmepumpe oder
    • 2500.- Euro Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung thermischer Solaranlage