Unsere Betreuten Anlagen
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Unsere Leistungen

Um einen optimalen u. sicheren Betrieb Ihrer Heizungsanlage und Klimaanlage zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung unumgänglich. 

Mit unseren geschulten Personal schauen wir das ihre Gas-Öl-Pelletsanlage einen optimalen Wirkungsgrad aufweist und Sie sicher durch den Winter kommen.

Ihre Klimaanlage reinigen bzw. desinfizieren wir und schauen ob der Kältekreislauf optimal funktioniert.

Nur perfekt eingestellte Anlage sind Sparsam u. Umweltfreundlich.  

Wir Prüfen Ihre Heizungsanlage nach § 13 NÖ Luftreinhaltegesetz. Diese ist alle 3 Jahre (bis 50 Kw) verpflichtend. 

So können wir feststellen ob Ihre Heizungsanlage den gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. Sie beraten ob eine Neuanschaffung sinnvoll wäre. 

Ihr besteh. Gasleitung muss alle 12 Jahre von einer befugten Person auf Dichtheit u. optische Mängel geprüft werden. 

Dieser §12 Gassicherheitsgesetz wird von uns mit neuesten Messtechniken durchgeführt, so das Sie sicher sein können das ihr Gasleitung 100% dicht ist. 

Als EVN Power Partner erledigen wir für Sie auch alle Vormalitäten.  

Wohnraumlüfungswartung

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist eine tolle Sche. Immer Frischluft zu haben ist unersetzlich.

Aber das bleibt nur wenn Sie auch dafür sorgen das Sie keine Verschmutzung und Verkeimung in Ihrer Lüftungsanlage haben.

Wir reinigen Ihre Anlage 1x im Jahr so das Sie wirklich wieder Frische Luft in ihrem Haus einatmen können.

Sie sind mit Ihrer kontrollierten Wohnraumlüftung nicht zufrieden?

Zu laut oder zieht es?

Wir stellen Ihre Lüftungsanlage so ein, das Sie den optimalen Nutzen u. Komfort haben.

Natürlich stellen wir bei unseren eigenen Anlagen dies bei der Inbetriebnahme sofort ein.

Sie glauben Sie haben einen Rohrbruch? Oder gar schon einen Wasserfleck? 

Wir suchen mit unserem Partner den Rohrbruch Zentimetergenau, so das ein so geringster Schaden wie möglich entsteht. 

Und wenn es doch schon passiert ist, dann trocknen wir mit unserem Bautrocknungsgeräten Ihr Haus oder Wohnung. 


Mit unserer fahrbaren Notheizung können wir bis zur Reparatur Ihrer Heizungsanlage das Warmwasser und die Heizung gewährleisten. 

Auch zum Ausheizung ihrer Fußbodenheizung  verwendet wir unser Heizgerät.  

Die Gasanlage muss laut Gassicherheitsgesetz alle 12 Jahre überprüft werden.

Heizkessel mit über 6 kW bis zu 50 kW müssen alle 3 Jahre überprüft werden. Bei über 50 kW muss der Heizkessel jedes Jahr überprüft werden.
Bei einem Wasserinhalt bis 5000 Liter ,alle 2 Jahre über 5000 Liter jede Jahr überpürft werden.
Der Wasserfilter sollte alle 6 Monate Getauscht werden.

Der Wartungs Intervall hängt vom jeweiligen Heizungsgerät ab und findet man in der Bedienungsanleitung. Meistens wird von Jährlich ausgegangen dies empfehlen wir auch ,denn dadurch kann eine Störung vorgebeugt werden.

In den meisten fällen kommt man ohne aus. Aber ab 3 kg Kältemittel Jährlich und bei 30 kg Kältemittel 2 mal Jährlich.

Sie möchten mehr zum Thema Service wissen?

Wir berate Sie gerne:

0676 47 664 99
info@wri.at